Vorsorgen ist wichtig
Viel Wissenswertes zu den Vorsorgedokumenten wie Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung vermittelten Josefine Zobel und Mike Melzer von der Verbraucherzentrale Sachsen bei einem Vortrag im VdK-Ortsverband Plauen (Kreisverband Vogtland).
Die 62 Zuhörerinnen und Zuhörer erhielten wichtige Hinweise und konnten auch individuelle Fragen stellen, die sehr umfassende beantwortet wurden.
Es wurde darauf hingewiesen, dass eine Vorsorgevollmacht schriftlich verfasst werden sollte, um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche berücksichtigt werden, selbst wenn man sich nicht mehr äußern kann. Dabei ist es entscheidend, wem man vertraut und wer über die eigenen Angelegenheiten informiert sein sollte. Diese Vollmacht gilt über den Tod hinaus, daher sollte das Original sicher aufbewahrt werden.
Zur Betreuungsverfügung erläuterten die Referenten, dass diese eine sinnvolle Ergänzung zur Vorsorgevollmacht sein kann. Anders als die Vorsorgevollmacht tritt die Betreuungsverfügung erst in Kraft, wenn man nicht mehr selbst zu Entscheidungen in der Lage ist. In dieser werden also Personen festgelegt, die bei Bedarf die Betreuung übernehmen.
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann. Mit diesen umfassenden Informationen können die Teilnehmenden jetzt individuell ihre Vorsorge regeln.