Hintergrund zur Berichterstattung

Die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist seit 1990 ein wichtiges Anliegen der Sächsischen Staatsregierung und wurde ist im Artikel 7 der Sächsischen Verfassung verankert. Auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtete sich der Freistaat Sachsen, alle relevanten Rechtsvorschriften, politischen Maßnahmen und Programme auf Landesebene, die in der Zuständigkeit des Freistaates liegen, mit den Vorgaben der Konvention in Übereinstimmung zu bringen.

Dabei ist der Perspektivwechsel vom Einzelnen hin zu den Faktoren, die ihn umgeben, von zentraler Bedeutung: Der Mensch wird erst in der Interaktion mit Einstellungen und Umweltbedingungen behindert, die ihn an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern. Dieser Perspektivwechsel macht deutlich, welche vielfältigen Veränderungen wir brauchen. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Barrieren aller Art – bauliche und kommunikative ebenso wie ausgrenzende und diskriminierende – abzubauen und damit Behindern zu verhindern.

Mit diesem Grundgedanken schrieb die Staatsregierung ihren ressortübergreifenden Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK im Rahmen der Erstellung des 7. Berichts zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen fort. Im vorliegenden 7. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen wird eine umfassende Situationsbeschreibung in folgenden zehn Handlungsfeldern vorgenommen:

  • Familie und soziales Netz
  • Bildung und Ausbildung
  • Arbeit und materielle Lebenssituation
  • Gesundheit und Rehabilitation
  • Schutz der Persönlichkeit
  • Wohnen
  • Mobilität und inklusiver Sozialraum
  • Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus
  • Politisches und zivilgesellschaftliches Engagement
  • Barrierefreie Information und gesellschaftliche Bewusstseinsbildung

Zusammen mit der Erstellung des 7. Berichts zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen erfolgte die Fortschreibung des Aktionsplans der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK. Dazu wurden insgesamt 131 konkrete Maßnahmen für den Aktionsplan 2023 erarbeitet. Diese sind im 7. Bericht den jeweiligen Handlungsfeldern zugeordnet.