Bundesversorgungsgesetz
Das Bundesversorgungsgesetz regelt in Deutschland die Versorgung von Kriegsopfern, Wehrdienstbeschädigten und anderen bestimmten Personengruppen, die gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Dienst oder Krieg erlitten haben.
Das Bundesversorgungsgesetz regelt in Deutschland die Versorgung von Kriegsopfern, Wehrdienstbeschädigten und anderen bestimmten Personengruppen, die gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Dienst oder Krieg erlitten haben.