Kategorie Inklusion Behinderung

Anerkennung von Assistenzhunden

Im Freistaat Sachsen kann ein Ausweis und ein Abzeichen für den Assistenzhund beantragt werden, um öffentliche oder private Einrichtungen oder Anlagen betreten zu dürfen.

Symbolbild Rollstuhlfahrerin mit Hund davor
© Gerd Altmann/Pixabay

Hintergrund

Assistenzhunde sind speziell ausgebildete und geprüfte Hunde, die Menschen mit einer Behinderung im Alltag begleiten. Assistenzhunde können auf unterschiedliche Weise Hilfe leisten: Ein Blindenführhund kann Menschen mit Sehbeeinträchtigung unterstützen, ein Signalassistenzhund Menschen mit Hörbeeinträchtigung. Bei Menschen mit beeinträchtigter Wahrnehmung, Stoffwechselstörungen oder Anfallserkrankungen kann ein Warn- und Anzeige-Assistenzhund zum Einsatz kommen. Menschen mit motorischer Beeinträchtigung können von einem Mobilitätsassistenzhund unterstützt werden. Bei psychosozialen Beeinträchtigungen (PSB) kann ein PSB-Assistenzhund hilfreich sein.

Ausweis und Abzeichen beantragen

Die aus Mensch und Hund bestehende Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft darf zusammen öffentliche oder private Einrichtungen oder Anlagen betreten, die für die allgemeine Benutzung zugänglich sind. Dem Assistenzhund darf der Zutritt nur ausnahmsweise verwehrt werden. Dazu ist es wichtig, die Ausbildung und Zertifizierung des Assistenzhundes nachweisen zu können. Dafür gibt es einen Ausweis und ein Abzeichen.

Bei bereits ausgebildeten und bis zum 30.06.2024 geprüften Assistenzhunden ist keine Zertifizierung durch Prüfer nach § 19 Assistenzhundverordnung (AHundV) vorgesehen. Stattdessen ist eine Anerkennung durch Bescheid der landesrechtlich zuständigen Behörde nötig, um den Ausweis und das Abzeichen erhalten zu können. 

Im Freistaats Sachsen ist das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) bis zum 31.12.2025 die zuständige Stelle für deren erstmalige Anerkennung nach § 21 AHundV.

Assistenzhunde, die ihre Prüfung ab dem 1. Juli ablegen, erhalten das Zertifikat künftig direkt ausgestellt.

Weiterführende Informationen

Alle weiteren Informationen, Kontaktdaten und Antragsformulare sind auf dem Web-Portal des Sozialministeriums zusammengestellt: Externer Link:behindern.verhindern.sachsen.de