Neustart der Förderung Wohnraumanpassung
Seit 1. August gibt es wieder Fördermittel des Freistaats Sachsen nach der Förderrichtlinie “Wohnraumanpassung”.

Nach erheblichen Protesten von Interessensverbänden und Betroffenen hat der Freistaat Sachsen die Fortsetzung der Förderung zur Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen beschlossen.
Somit stehen seit 1. August 2025 wieder Fördermittel zur Verfügung, jedoch deutlich weniger als in den Vorjahren. So wurde der maximal mögliche Förderbetrag pro Maßnahme auf 4000 Euro reduziert, für Rollstuhlfahrer auf 10 000 Euro. Die Förderung hat zum Ziel, mobilitätseingeschränkten Personen einen möglichst langen Verbleib im selbst genutzten Wohnraum zu ermöglichen. So werden zum Beispiel ein Badumbau, die Beseitigung von Schwellen, der Einbau eines Treppenlifts oder abschließbare Rollatorenboxen vor dem Wohnhaus bezuschusst.
Förderbedingungen
Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung. Es gibt Wohnflächenobergrenzen und Mieterinnen und Mieter müssen eine Einverständniserklärung des Vermieters einholen. Alle Anträge müssen wieder über die Sächsische Aufbaubank (SAB) eingereicht und vor Bewilligung von einer beauftragten Beratungsstelle geprüft werden.
Beratungsstellen
Für den Direktionsbereich Chemnitz übernimmt diese Funktion wieder der Sozialverband VdK Sachsen. Er betreut die Fördervorhaben aus der Stadt Chemnitz, dem Erzgebirgskreis sowie aus den Landkreisen Mittelsachsen, Zwickau und Vogtland. Der Direktionsbereich Dresden wird von der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen und der Direktionsbereich Leipzig vom Behindertenverband Leipzig betreut.
Alle Details zur Förderung können Externer Link:hier nachgelesen werden.