VdK-Fachtagung "Der Mensch im Mittelpunkt"
Unter dem Motto „Lotse im Gesetzesdschungel“ organisierte der Sozialverband VdK Sachsen eine Fachtagung in Chemnitz.
VdK-Landesgeschäftsführer Ralph Beckert übernahm die Moderation und begrüßte über 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Sachsen im Congresshotel. Nach einer kurzen Vorstellung des VdK stellte Referentin Antje Zinn von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die Regelungen der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation vor. Sie ging auf die Voraussetzungen ein und erläuterte unterschiedliche Leistungsformen, z. B. die Kinderrehabilitation oder Leistungen zur Nachsorge. Insbesondere das Wunsch- und Wahlrecht der Patientinnen und Patienten nach Paragraph 8 des Sozialgesetzbuchs IX sorgte für Nachfragen aus dem Publikum. Hierbei wurde deutlich, dass gerade in den Rehakliniken immer wieder Nachfragen zur Regelung zu Begleitpersonen bei Rehas z. B. bei Anschlussheilbehandlungen auftreten.
Sandra Rau von der BARMER Landesvertretung Sachsen stellte im nachfolgenden zweiten Vortrag das Thema „Krankenhaus-Entlassmanagement“ vor. Dieses hat zum Ziel, frühzeitig einen nahtlosen Übergang von der Krankenhausbehandlung in die nachfolgenden Versorgungsbereiche zu gewährleisten. Dadurch sollen Patientinnen und Patienten sowie ihre Angehörigen entlastet werden. Dazu gehört zum Beispiel die Ermittlung der Anschlussversorgung, die Organisation der erforderlichen Versorgung zu Hause und die Weitergabe von Informationen sowie die Erstellung des Entlassplans und des Entlassbriefes. Sie betonte dabei, dass auch die neue elektronische Patientenakte die Vernetzung zwischen Krankenhaus und ambulanter Versorgung verbessern kann. Aus den Fragen der Teilnehmenden wurde deutlich, dass zwischen dem gesetzlichen Anspruch und der praktischen Umsetzung deutliche Unterschiede gibt. Dazu kommt, dass die Krankenkassen keine Überprüfungsmöglichkeit zur Qualität des Entlass-Managements von Krankenhäusern haben. Gerade bei psychischen Erkrankungen gelingt der nahtlose Übergang vom Krankenhaus in die ambulante Versorgung nicht, weil es lange Wartezeiten gibt. Hierzu gab es eine wertvolle Ergänzung durch Saskia Fuchs, Ansprechpartnerin bei der Landeskontaktstelle Selbsthilfe Sachsen (LAKOS). Sie wies darauf hin, dass Selbsthilfegruppen für Betroffene da sein können, auch wenn dies kein Ersatz für eine Behandlung sein kann.
Nach der Mittagspause mit Austausch und Vernetzung folgte der Vortrag von Osmani Aldama Regalado zum Thema „Betreuungsrecht“. Er stellte zum Anfang kurz die Regelungen der Vorsorgevollmacht vor und erläuterte anhand von praktischen Beispielen mögliche Fallstricke. Danach schilderte er die Möglichkeiten der rechtlichen Betreuung, die Betroffenen zu ihrem Recht verhilft, wenn sie selbst dazu nicht in der Lage sind. Diese kann zum Beispiel die Bereiche Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten, Sorge für die Gesundheit sowie Heim- und Pflegeangelegenheiten umfassen.
Den Abschluss der VdK-Fachtagung bildete ein Impulsreferat von Victoria Kühne und Katja Ackermann vom Kommunalen Sozialverband Sachsen zum Thema „Assistenz im Krankenhaus“. Sie legten dar, welche Voraussetzungen für eine Begleitung erfüllt sein müssen und zeigten behinderungsbedingte besondere Bedürfnisse auf, zum Beispiel bei Problemen mit der Verständigung oder zur Unterstützung im Umgang mit der Belastungssituation.
Aufgrund der Rückmeldungen und Diskussionen insbesondere zum Thema Entlass-Management startete der Sozialverband VdK Sachsen im Anschluss an die Fachtagung eine Umfrage unter den VdK-Mitgliedern zu ihren Erfahrungen mit diesem Thema. Die Umfrage kann online über die Webseite Externer Link:https://survey.lamapoll.de/Entlassmanagement-1 ausgefüllt werden.
Die Veranstaltung wurde mit Mitteln des Freistaats Sachsen finanziell unterstützt.