Verbesserungen für SED-Opfer
Der Bundestag hat wichtige Änderungen für die Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR beschlossen.

Das Gesetz sieht wesentliche Verbesserungen bei der Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern politischer Verfolgung in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und DDR vor.
Hierzu gehören insbesondere die einmalige Erhöhung der “Opferrente” für die politischen Häftlinge von derzeit 330 Euro auf 400 Euro zum 1. Juli 2025 und deren jährliche Dynamisierung ab dem Jahr 2026 sowie die Abschaffung der Bedürftigkeitsprüfung.
Darüber hinaus sollen auch die Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte einmalig erhöht und jährlich an die allgemeine Rentenentwicklung angepasst sowie ein bundesweiter Härtefallfonds errichtet werden.
Nachdem viele Betroffene Jahrzehnte lang erleben mussten, dass sie mit ihren Anerkennungsverfahren scheitern, wird nunmehr eine Vermutungsregelung bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden der SED-Opfer eingeführt. Zudem sollen auch Zwangsausgesiedelte und Opfer, die von Zersetzungsmaßnahmen außerhalb der DDR betroffen waren, Entschädigungsleistungen erhalten.
Darüber hinaus wurde ein gemeinsamer Entschließungsantrag verabschiedet. Damit sollen die Geschädigten des staatlich organisierten Dopingsystems der ehemaligen DDR als Opfergruppe anerkannt und besser unterstützt werden – ein Vorhaben, das das Sozialministerium seit langem befürwortet.