Kategorie Inklusion Behinderung Teilhabe

Zielvereinbarung zur Umsetzung von Inklusion unterschrieben

Mit dem Anliegen, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zur Bildung zu ermöglichen, unterschrieben heute Vertreter des Sächsischen Volkshochschulverbands e. V. (SVV) eine Zielvereinbarung mit dem Sozialverband VdK Sachsen e. V., dem Landesverband Lebenshilfe Sachen e. V. und der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.

Mehrere Männer sitzen nebeneinander auf einem Podium
Uwe Hauschild, Michael Welsch, Bernd Wiesner, Horst Wehner, Michael Kretschmer und Dr. Ralph Egler (von links nach rechts) erläuterten die Umsetzung der Zielvereinbarung für mehr Inklusion beim lebenslangen Lernen.

Ziel der Vereinbarung ist es, dass möglichst alle 15 Volkshochschulen in Sachen beitreten und ihre Einrichtungen sowie Angebote in Bezug auf Menschen mit Behinderungen weiterentwickeln und barrierefrei gestalten.

Die unterschreibenden Verbände werden bei diesem Prozess die Volkshochschulen beraten, begleiten und unterstützen. Die Zielvereinbarung tritt im März 2025 in Kraft.

Ministerpräsident Michael Kretschmer, in seiner Funktion als Präsident des Sächsischen Volkhochschulverbands e. V. betonte: „Mit dieser Zielvereinbarung werden die sächsischen Volkshochschulen ihre Einrichtungen und Angebote noch inklusiver gestalten. Die Expertise der drei Sozialverbände wird dabei sehr hilfreich sein.“

VdK-Landesverbandsvorsitzender Horst Wehner, der für den VdK die Zielvereinbarung unterschrieb, freute sich über den nun gegangenen Schritt: „Ich begrüße es sehr, dass die Volkshochschulen in Sachsen sicherstellen wollen, dass niemandem der Zugang zu Bildung und Teilhabe verwehrt bleibt.“ 

Michael Welsch, Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen, hob hervor, dass Inklusion eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, deren Umsetzung vom Engagement vieler Akteure abhängt. Sein Dank gilt all denen, die mit der Zielvereinbarung für mehr Inklusion im Bereich lebenslanges Lernen sorgen.

Hintergrund ist die Bestimmung im Paragraph 16 des Sächsischen Inklusionsgesetzes, nach dem rechtsfähige Organisationen und Verbänden der Behindertenselbsthilfe Zielvereinbarungen schließen können, um damit die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihre Lebensbedingungen zu verbessern.