Wohnen ohne Barrieren
Mit dem Programm “Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen” fördert der Freistaat Sachsen Baumaßnahmen zur Beseitigung von Mobilitätseinschränkungen.
Wichtige Hinweise 10.03.2026
In der Kabinettssitzung am 24.02.2026 hat die Sächsische Staatsregierung die Neufassung der Förderrichtlinie Wohnraumanpassung beschlossen. Mit den Anpassungen kann die Förderung trotz reduzierter Haushaltsmittel ohne Unterbrechung fortgeführt werden.
Die Neufassung tritt am 18.03.2026 in Kraft. Eine Antragsstellung bei der SAB ist ab 18.03.2026 zu den neuen Förderbedingungen möglich.
Mit der Neufassung werden die bisherigen Regelungen in mehreren Punkten geändert:
Es gelten Einkommensgrenzen statt Wohnflächengrenzen: Künftig ist das Einkommen maßgeblich, nicht mehr die Wohnfläche. Alleinlebende dürfen die Einkommensgrenze von 40.000 Euro nicht überschreiten, Zwei-Personen-Haushalte 60.000 Euro.
Ein Mindestförderbetrag wird eingeführt: Die Förderung muss mindestens 1.500 Euro betragen.
Weitere Änderungen werden mit Inkrafttreten der geänderten Förderrichtline bekanntgegeben und ersetzen dann die unten stehenden Regelungen, die noch bis 17.03.2026 gelten.
Wenn Sie mit dem Vorhaben vor Posteingang Ihres Antrages bei der SAB beginnen bzw. einen verbindlichen Auftrag (bei einem Handwerker) auslösen, können Sie keine Förderung erhalten.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Zuschuss zur Anpassung des Wohnraums an die Mobilitätseinschränkung
- Möglichst langer Verbleib in dem eigengenutzten Wohnraum
- Förderung für Eigentümer:innen und Mieter:innen, unabhängig vom Alter
Wie funktioniert die Antragstellung?
Im Falle der Förderung ist wie folgt vorzugehen:
- Eigene Planung des Vorhabens (Einholung von Angeboten)
- Mögliche Beratung zum Vorhaben durch die Beratungsstellen und die SAB
- verpflichtende Beteiligung der Beratungsstellen zur Prüfung der Fördervoraussetzung vor Antragstellung bei der SAB
- Die drei beauftragten Beratungsstellen sind:
Für Chemnitz, Erzgebirgskreis, Landkreis Mittelsachsen, Landkreis Zwickau und Vogtlandkreis:
Sozialverband VdK Sachsen e.V.
Elisenstraße 12
09111 Chemnitz
Telefon: 0371 33400
Internet: Externer Link:www.sachsen.vdk.de
E-Mail: Externer Link:info@sx.vdk.de
Für Dresden, Landkreis Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge:
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.
Michelangelostraße 2
01217 Dresden
Telefon: 0351 479350-0
Internet: Externer Link:www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de
E-Mail: Externer Link:info@lag-selbsthilfe-sachsen.de
ACHTUNG: Post- und Besucheradresse ist bis 30.09.2025 die Paradiesstraße 42, 01217 Dresden (Eingang am Norma), ab 01.10.2025 die Räcknitzhöhe 35A (gleiches Gebäude).
Für Leipzig, Landkreis Nordsachsen, Landkreis Leipzig:
Behindertenverband Leipzig e. V.
Bernhard-Göring-Straße 152
04277 Leipzig
Telefon: 0341 3065120
Internet: Externer Link:www.le-online.de
E-Mail: Externer Link:kontakt@behindertenverband-leipzig.de
Wichtiger Hinweis zur Nutzung des Förderportals der Sächsischen Aufbaubank
Mit der Änderung der Förderrichtlinie hat die SAB die Förderportalanstragstellung vereinfacht und verbessert - Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Alles an einem Ort: Alle wichtigen Unterlagen sind übersichtlich im Förderportal gebündelt und jederzeit abrufbar.
- Schneller Vorhabensbeginn: Mit Einreichung des Antrages über den Button „Antrag erstellen“ können Sie sofort auf eigenes Risiko förderunschädlich mit dem Vorhaben beginnen.
- Schnelle Bearbeitung: Fachstellen können Ihre hochgeladenen Unterlagen direkt einsehen, das spart Zeit und beschleunigt den Prozess. Den Gang zur Fachstelle übernehmen wir für Sie.
- Immer informiert: Sie erhalten automatische E-Mail-Benachrichtigungen, sobald neue Informationen oder Unterlagen verfügbar sind.
- Weniger Aufwand: Dank Vorabprüfung im Förderportal reduzieren sich Fehler und Rückfragen – Ihr Antrag wird schneller bearbeitet.
- Direkte Kommunikation: Der Austausch mit unseren Bearbeitern ist unkompliziert und effizient.
- Einheitliches System: Vom Antrag bis zum Verwendungsnachweis nutzen Sie ein einziges Medium – klar und einfach.
- Schnellere Auszahlung: Die Fördermittel stehen Ihnen schneller zur Verfügung.
- Kosten sparen: Der digitale Austausch spart nicht nur Zeit, sondern auch Portokosten.
Nutzen Sie die Vorteile des Förderportals und erleben Sie, wie einfach und bequem der Weg zur Förderung sein kann!
Nachdem Sie Ihren Antrag im Förderportal gestellt haben, werden die Unterlagen innerhalb des Systems an eine der drei Fachstellen übermittelt. Die Fachstellen können alle eingereichten Unterlagen einsehen. Sie beurteilen, ob Ihre Mobilitätseinschränkung dauerhaft bestehen wird und eine Förderung gerechtfertigt ist.
Hier geht es zum Förderportal: Externer Link:portal.sab.sachsen.de
Antragsunterlagen - wenn das Förderportal nicht genutzt wird
Informationsseite der Sächsischen Aufbaubank
Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank unter Externer Link:www.sab.sachsen.de/wohnraumanpassung