Wahlenunterlagen

Für die Wahlen, die in den Kreis- und Ortsverbänden in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden müssen, haben wir Ihnen hier Vorlagen vorbereitet.

Vorgaben der Satzung

In der Satzung unter §11 (Ortsverband) und §14 (Kreisverband) sind das Vorgehen und die Bedingungen zu finden.

  • Die Einladungen müssen im Ortsverband spätestens 2 Wochen vor Versammlungstermin an alle Mitglieder versandt werden.
  • Die Einladungen für den Kreisverband sind 4 Wochen vorher zu versenden.
  • Mit der Einladung wird die Tagesordnung versandt.
  • Die Wahlordnung und die Geschäftsordnung müssen vor Ort ausliegen. Diese Vorlagen finden sie im Organisationshandbuch - Teil II - ab S. 63.
  • Die Teilnehmerliste und die Kanditenliste werden erstellt und liegen ebenfalls vor Ort aus.
  • Der Versand der Einladungen als E-Post ist über die Landesgeschäftsstelle möglich.
  • Eine Wahl ist eine offizielle Mitgliederversammlung (Satzungszweck) und deshalb die Verpflegung ohne Eigensanteil möglich.